1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis über die Nutzung des Online-Marktplatzes zwischen Heimathonig, einem Angebot der Helfenstein Ventures GmbH (Geschäftsführerin: Heike Helfenstein; im Folgenden: Heimathonig) und dem teilnehmenden Imker, der teilnehmenden Imkerin bzw. der teilnehmenden Imkerei (im Folgenden: Imker) in ihrer zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
2. Heimathonig betreibt unter der Domain heimathonig.de sowie unter Subdomains davon Informationsangebote rund um Honig, Imkerei und Naturschutz. Dabei bietet Heimathonig den teilnehmenden Imkern die Möglichkeit, sich mit einem Online-Portrait zu präsentieren. Dieser Online-Präsentation liegt ein separates Vertragsverhältnis zugrunde, das nicht Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Online-Marktplatzes ist. Zusätzlich zu diesen Informationsangeboten betreibt Heimathonig unter der Domain heimathonig.de sowie unter Subdomains davon einen Online-Marktplatz und bietet teilnehmenden Imkern die Möglichkeit, Artikel und Leistungen zum Verkauf anzubieten. Dieser Online-Marktplatz ergänzt die Informationsangebote von Heimathonig und setzt ein gültiges Vertragsverhältnis über die Präsentation mit einem Online-Portrait voraus.
3. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Online-Marktplatzes regeln das Vertragsverhältnis zwischen Heimathonig und Imker über die Nutzung des Online-Marktplatzes als Zusatzangebot zur Teilnahme an den Informationsdiensten von Heimathonig abschließend.
4. Heimathonig behält sich vor, die auf den Heimathonig-Websites angebotenen Dienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für den Imker nicht zumutbar.
5. Jegliche Nutzung der auf den Heimathonig-Websites angebotenen Dienste und Inhalte mit Ausnahme der von Heimathonig bereitgestellten Möglichkeiten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Heimathonig.
1. Heimathonig verarbeitet die vom Imker bereitgestellten Informationen für die Darstellung im Online-Marktplatz. Der Imker erhält damit die Möglichkeit, über den Online-Marktplatz Artikel und Leistungen anzubieten und Verträge über die angebotenen Artikel und Leistungen direkt mit Kunden abzuschließen, indem die Kunden den von Heimathonig online zur Verfügung gestellten Bestellprozess ordnungsgemäß durchlaufen.
2. Heimathonig überprüft und kontrolliert die vom Imker übermittelten Informationen grundsätzlich nicht. Dennoch behält sich Heimathonig das Recht vor, nach eigenem Ermessen Inhalte zurückzuweisen und zu bearbeiten sowie die Anzahl der angebotenen Artikel und Leistungen zu beschränken. Heimathonig wird insbesondere Inhalte über Artikel und Dienstleistungen zurückweisen, wenn bekannt wird, dass die Inhalte oder die Artikel und Dienstleistungen selbst nicht den Standards von Heimathonig entsprechen.
3. Heimathonig übernimmt keine Verantwortung für die von den Imkern bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Heimathonig gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
4. Der Imker erkennt an, dass eine 100%ige Verfügbarkeit der Heimathonig-Websites technisch nicht zu realisieren ist. Heimathonig bemüht sich jedoch, die Heimathonig-Websites möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Heimathonig stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste auf den Heimathonig-Websites führen.
5. Heimathonig übernimmt die Zahlungsabwicklung des Imkers gegenüber dem Käufer und generiert im Namen und für Rechnung des Imkers dessen Umsätze. Dabei übernimmt Heimathonig auch die Geltendmachung der offenen Forderungen. Hierfür ist es erforderlich, dass der Imker gemäß den Bestimmungen unter Punkt 7. Zahlungsabwicklung dieser AGB die Forderungen aus Verkäufen gegenüber dem Käufer an Heimathonig abtritt.
Bei Verträgen zwischen dem Imker und dem Nutzer wird Heimathonig nicht Partei, gleich ob diese über das Online-Angebot oder anderweitig zustande kommen. Heimathonig vermittelt die Kaufverträge lediglich. Die Erfüllung der über das Online-Angebot geschlossenen Kaufverträge obliegt gemäß dem zwischen Heimathonig und den Anbietern gesondert vereinbarten Dienstvertrag allein dem Anbieter. Heimathonig übernimmt für die geschlossenen Kaufverträge mit Nutzern weder eine Garantie für die Erfüllung, noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter. Heimathonig trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Anbietern und den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
Heimathonig nimmt namens und im Auftrag des jeweiligen Händlers die Bestell- und Zahlungsabwicklung vor.
1. Verträge mit Heimathonig können ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen werden. Alle Preise sind in Euro.
2. Der Imker kann durch schriftliche Erklärung (Email ausreichend) eine Aufforderung zum Vertragsabschluss an Heimathonig abgeben. Eine Erklärung in diesem Sinne ist auch die Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Nutzung des Online-Marktplatzes.
3. Heimathonig kann die Aufforderung zum Vertragsabschluss durch schriftliche Erklärung (Email ausreichend) annehmen. Heimathonig bereitet die vom Imker bereit gestellten Informationen für den Online-Marktplatz auf und schaltet ihn für die Besucher des Online-Angebots frei. Dieses Freischalten stellt eine Erklärung über die Annahme des Vertragsabschlusses dar.
1. Der Vertrag zwischen Heimathonig und dem Imker wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Imker und Heimathonig können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat schriftlich (Fax und E-Mail ausreichend) kündigen.
2. In jedem Fall endet der Vertrag spätestens mit der Beendigung des Vertrags über die Nutzung der Online-Präsentation, die Voraussetzung für Teilnahme am Online-Marktplatz ist.
3. Die Regelungen dieser Ziffer lassen das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, unberührt. Ein wichtiger Grund für Heimathonig liegt insbesondere dann vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist für Heimathonig unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen von Heimathonig und des Imkers nicht zumutbar ist.
4. Wichtige Gründe sind insbesondere die folgenden Ereignisse: 1. Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Imker; 2. Verstoß des Imkers gegen seine vertraglichen Pflichten; 3. Schädigung eines oder mehrerer anderer Imker oder anderer Nutzer von Heimathonig.
1. Die Nutzung des Online-Marktplatzes setzt ein gültiges Vertragsverhältnis über die Nutzung der Online-Präsentation voraus, das kostenpflichtig sein kann. Darüber hinaus wird keine Einrichtungsgebühr oder Grundgebühr für die Präsentation von Artikeln und Dienstleistungen im Online-Marktplatz erhoben.
2. Wird über den Online-Marktplatz ein Vertrag zwischen Imker und Käufer vermittelt, fällt eine Provision in Höhe von 15% zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer auf den vermittelten Gesamtumsatz an. Abweichende Kostenvereinbarungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).
1. Entstehen künftig Forderungen aus Warenlieferung über den Online-Marktplatz, verpflichtet sich der Imker, diese gegenüber dem Käufer fortlaufend unverzüglich nach deren Fälligwerden zum Kauf anzubieten. Der Imker bestätigt mit Abgabe des Angebots, dass die Lieferungen bereits vollständig erbracht sind und die Forderung gegenüber dem Käufer fällig ist. Die Kaufangebote werde durch Gutschrift des Kaufpreises auf dem Konto des Imkers angenommen. Gemäß §151 S. 1 BGB verzichtet der Imker auf den Zugang der Annahmeerklärung.
Der Imker tritt hiermit im Voraus sämtliche Forderungen aus dem Verkauf von Waren über den Online-Marktplatz gegenüber dem Käufer an Heimathonig ab, unter der aufschiebenden Bedingung, dass über die jeweilige Forderung ein Kaufvertrag zustande kommt.
Heimathonig nimmt die Abtretung an.
Mit den verkauften und abgetretenen Forderungen tritt der Imker an Heimathonig alle Ansprüche ab, die er aus dem Vertrag mit dem Käufer auf Herausgabe oder Rückgabe gelieferter Ware hat.
2. Als Kaufpreis vergütet Heimathonig dem Imker die Forderungen (Warenpreis einschließlich Versandkosten) abzüglich der vereinbarten Verkaufsgebühr (§6 dieser AGB) nach Einhaltung einer Sicherheitsfrist (14 Tage Widerrufsfrist zuzüglich 2 Tagen für den Versand). Die Auszahlung erfolgt einmal pro Monat ausschließlich per Banküberweisung an das vom Imker mitgeteilte Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland.
Zahlungen der Käufer sind schuldbefreiend nur an Heimathonig möglich.
3. Der Imker verpflichtet sich, den Käufern über die Abtretung und die schuldbefreiende Leistung nur an Heimathonig im Sinne des § 407 BGB zu benachrichtigen. Hierzu hat der Imker auf seiner Rechnung folgenden Hinweis deutlich anzugeben: "Hinweis zur Zahlung: Aufgrund der Zahlungsabwicklung über Heimathonig.de, einem Angebot der Helfenstein Ventures GmbH (Oberhauser Weg 34 in 88319 Aitrach) wurde der in dieser Rechnung genannte Forderungsbetrag an diese abgetreten. Wir weisen darauf hin, dass eine schuldbefreiende Leistung (Zahlung) nur an die Helfenstein Ventures GmbH möglich ist."
4. Der Imker garantiert Heimathonig gegenüber bis zum Zeitpunkt der Erfüllung der Forderung, dass die Forderung in der angegebenen Höhe unverändert besteht und zum Zeitpunkt der Abtretung fällig ist. Der Imker garantiert außerdem, dass die Forderung nicht ganz oder teilweise im Bestand verringert oder im Wert vermindert ist. Insbesondere garantiert der Imker, dass die an den Käufer gelieferte Ware vertragsgemäß ist und der Schuldner einer Abtretung und Offenlegung seiner Daten zugestimmt hat, soweit dies für die wirksame Abtretung erforderlich ist. Heimathonig kann die Erfüllung der Garantie oder wertmäßigen Ersatz bei Nichterfüllen verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Forderungskauf zurücktreten. Der Imker haftet gegenüber Heimathonig für Schaden, der aus Nichterfüllen der Garantie resultiert.
5. Der Imker verpflichtet sich, Heimathonig bei der Geltendmachung der abgetretenen Forderungen zu unterstützen und von Heimathonig angeforderte Unterlagen und Waren auf eigene Kosten bereit zu stellen. Er darf die abgetretenen Forderungen nicht selbst geltend machen oder in anderer Weise verwerten.
1. Der Imker darf über den Online-Marktplatz Artikel bzw. Dienstleistungen anbieten, die im Wesentlichen aus seiner eigenen Imkerei stammen bzw. im Rahmen der eigenen Imkerei erbracht werden, sich sinnvoll einer von Heimathonig vorgegebenen Kategorie zuordnen lassen und hochwertig mit Bild und Beschreibung präsentiert werden.
2. Der Imker verpflichtet sich, ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu den von ihm angebotenen Artikeln und Dienstleistungen bereitzustellen. Der Imker darf nur Waren anbieten, über die er frei verfügen und die er dem Käufer übereignen kann. Der Imker stellt sicher, dass die öffentliche Wiedergabe der von ihm übermittelten Fotos und Bilder auf den Heimathonig-Websites erlaubt ist.
3. Der Imker verpflichtet sich, die bestellte Ware nach Versand der Auftragsbestätigung durch Heimathonig gemäß seiner Angabe bei dem Artikel zu versenden bzw. die zu Dienstleistung vereinbarungsgemäß zu erbringen. Der Imker hat Heimathonig unverzüglich zu benachrichtigen, sobald Abweichungen vom regulären Bestell- oder Lieferablauf auftreten oder der Käufer fristgerecht widerruft.
3a. Der Imker verpflichtet sich, die zugehörigen Sendungsverfolgungsdaten für jeden Versand umgehend an Heimathonig zu übermitteln.
4. Der Imker verpflichtet sich, dem Käufer eine ordnungsgemäße Rechnung zukommen zu lassen. Auf der Rechnung muss deutlich erkennbar der Hinweis zur Forderungsabtretung gemäß §6 Nr. 4 dieser AGB enthalten sein. Der Imker darf den Käufer nicht zur Zahlung an einen anderen Empfänger als Heimathonig auffordern.
5. Bei der Nutzung der Inhalte und Dienste auf den Heimathonig-Websites sind die anwendbaren Gesetze sowie alle Rechte Dritter zu beachten. Es ist dem Imker insbesondere untersagt, gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützte Inhalte zu verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein, oder gesetzlich geschützte Waren oder Dienstleistungen zu bewerben, anzubieten oder zu vertreiben sowie wettbewerbswidrige Handlungen vorzunehmen. Werden Artikel angeboten, die nach dem Jugendschutzgesetz einer Altersbeschränkung unterliegen (beispielsweise Met und andere alkoholhaltige Erzeugnisse), verpflichtet sich der Imker, diese nur unter Einhaltung der gesetzlichen Altersbeschränkung auszuliefern und sich selbst über das Alter der Käufer zu versichern.
6. Der Imker verpflichtet sich, Kundendaten und andere personenbezogene Daten, die von Heimathonig an den Imker übermittelt werden, nicht zu eigener Werbung zu verwenden. Insbesondere ist dem Imker untersagt, den Warensendungen eigene Werbung beizulegen oder die eigenen Rechnungen mit werblicher Kundenansprache zu versehen. Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Imker an Heimathonig eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro zu zahlen.
1. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Heimathonig oder deren Erfüllungsgehilfen, die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht/Kardinalpflicht verletzt worden ist. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Imker vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Bei Ansprüchen wegen Körperschäden und wegen Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Helfenstein Ventures GmbH haftet nicht für weitere Schäden, die dem Imker durch die mangelhaften Lieferungen oder Leistungen entstehen.
3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Heimathonig beruhen oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
4. Dieser Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Heimathonig oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
1. Der Imker stellt Heimathonig von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Käufer, andere Imker, Besucher der Heimathonig-Websites oder sonstige Dritte gegen Heimathonig wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Imker bereitgestellte und für den Imker auf den Heimathonig-Websites veröffentlichte Inhalte geltend machen. Der Imker übernimmt alle Heimathonig aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von Heimathonig bleiben unberührt. Dem Imker steht das Recht zu, nachzuweisen, dass Heimathonig tatsächlich geringere Kosten entstanden sind. Die vorstehenden Pflichten des Imkers gelten nicht, soweit der Imker die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
2. Werden durch die Angebote des Imkers Rechte Dritter verletzt, wird der Imker Heimathonig nach Wahl von Heimathonig auf eigene Kosten des Imkers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die Inhalte schutzrechtsfrei gestalten.
1. Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
2. Heimathonig behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Imker nicht zumutbar. Heimathonig wird den Imker über Änderungen der AGB rechtzeitig per Brief, Fax oder E-Mail benachrichtigen. Widerspricht der Imker der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Heimathonig wird den Imker in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
4. Erfüllungsort ist der Sitz von Heimathonig.
5. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Heimathonig.
6. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
Ende der Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heimathonig, einem Angebot der Helfenstein Ventures GmbH für die Nutzung des Online-Marktplatzes
Helfenstein Ventures GmbH
Oberhauser Weg 34
88319 Aitrach
Telefon: 07565 / 5054068
E-Mail: info@heimathonig.de
Sitz Oberhaching, Amtsgericht München HRB 183375
Geschäftsführerin: Heike Helfenstein